Willkommen bei der Kanzlei KGW!
Seit dem Jahr 2019 sind wir als Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Prüfung von Schlussrechnungen in Insolvenzverfahren sowie für alle Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit insolvenzrechtlicher Rechnungslegung für Sie in der Kanzlei KGW tätig.
Frau Gerber-Weißbach wird bereits seit dem Jahr 2013 regelmäßig von inzwischen circa 30 Insolvenzgerichten mit der Prüfung von Schlussrechnungen beauftragt. Durch die Gründung einer eigenen Kanzlei – ohne jedwede Kooperationen mit Verwalterbüros oder anderen Dienstleistungsgesellschaften aus dem insolvenzrechtlichen Umfeld – kann die größtmögliche Unabhängigkeit zugesichert werden.
Die Bandbreite der bislang geprüften Verfahren reicht von Großverfahren (Werftenverbund, Flughafenbetriebsgesellschaften, Wohnungsbau- und Immobilienbesitzgesellschaften, Baukonzerne, Großfilialisten, Schwerindustrie) über Produktions- und Dienstleistungsgesellschaften aller Art bis hin zu kleinen Unternehmens- und Kriminalinsolvenzen (z.B. Schneeballsysteme).
Die Kosten der Beauftragung entsprechen in vielen Fällen nur einem Bruchteil der für die Gläubigergemeinschaft durch die Rechnungsprüfung erzielten Massemehrungen, sei es durch die Aufdeckung von verwaltervergütungserhöhenden Buchhaltungsfehlern, die Identifizierung nicht oder nicht vollständig verwerteter Ansprüche und Vermögensgegenstände oder die Aufdeckung der unzulässigen Delegation von Regelaufgaben des Insolvenzverwalters auf externe Dienstleister.
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung, insbesondere in der insolvenzrechtlichen Buchhaltung sowie der Insolvenzsteuerberatung, sind wir in der Lage, auch komplexe Insolvenzverfahren auf sachliche und rechnerische Richtigkeit in der Abrechnung zu prüfen und damit im Zusammenhang stehende Sachverhalte sachverständig zu beurteilen.